Währung und Handel

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Chronist
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Währung und Handel

#1

Beitrag von Chronist »

Währung und Handel in viewforum.php?f=21

Seit der Zerstörung von Elysias gibt es keine Münz- oder Scheinwährung mehr und es gibt auch andere Prioritäten, als diese in naher Zukunft wieder einzuführen. Es dominiert der Tauschhandel von Naturalien und Dienstleistungen, der Wert von Waren richtet sich nach Angebot und Nachfrage, zum Beispiel ist eine frische Erdbeere im Sommer weit weniger wert als im tiefsten Winter. Je weiter ein Gegenstand verarbeitet ist, desto teurer wird er auch, also ist ein fertig geschneidertes Hemd weit kostspieliger, als sich Stoff zu kaufen (oder selbst zu weben) und daraus eigenhändig zu schneidern.
Arbeiter, die nicht beispielsweise selbst Fische fangen, sondern für jemanden arbeiten und Lohn beziehen, bekommen diesen entweder in Form von eintauschbaren Materialien (Stoff, Agrarerzeugnisse etc.) oder aber über einen Wechselschein. Der Handel mit Naturalien und Dienstleistungen ist dennoch weiter verbreitet! Es gibt ergo keine Umrechnung in Euro, Mark oder sonstiges, der Wert von Dingen richtet sich immer nach der Marktlage, der Jahreszeit und anderen Faktoren.
 
Wechselscheine werden dann verwendet, wenn es um größere Mengen geht, die Ware nicht vor Ort ist, oder aber weil man zum Beispiel Maurer schlecht mit Backsteinen entlohnen kann. Diese Handelsart nennt man "Papierwechsel" und sie hat sich anstelle des Münzgeldes etabliert – sie ist offiziell und ein bindender Vertrag, dessen Bruch mit Strafe geahndet wird. Kaufleute und Handwerker, sowie Familien können zu diesem Zweck ein Wappen kreieren und beim Bürgerbüro hinterlegen lassen, statt nur via Unterschrift Verträge zu schließen. Im Wechselschein muss das Datum des Vertrages, die Namen der Vertragspartner und die zu handelnden Werte aufgeführt sein.

Beispiele für Papierwechsel
Spoiler
  • Ein Bauer und ein Florist schließen in der Stadt ein Geschäft ab, ohne dass die Ware vor Ort ist. Sie schreiben also auf einen Zettel "Bauer X verkauft fünf erwachsene Schweine an Florist Y zum Gegenwert von zwanzig Primeln und einer Haschischpflanze. Datum, Unterschrift/Siegel beider Parteien"
  • Ein Arzt stellt seinem Gehilfen seinen Lohn als Wechsel aus. Da Preise schwanken, sind Lohnwechsel immer für eine Woche oder maximal zwei Wochen ab Datum gültig. Der Wechsel könnte lauten "Arzt X stellt Gehilfe Y seinen Lohn der Woche vom 01.01.-07.01. im aktuellen Gegenwert von 10 Laib Brot/20 Pfund Kartoffeln usw. aus. Datum, Unterschrift/Siegel beider Parteien" Üblich ist auch eine Staffelung, um den Weiterhandel zu erleichtern, ergo das Ausstellen von 5 Wechselscheinen über 2 Laib Brot oder 4 Pfund Kartoffeln. Der Händler, der diesen Schein dann erhält, unterschreibt ebenfalls, sobald die Ware übergeben ist – damit erlischt der Datumsvermerk und er kann den Schein entweder weitertauschen, oder aber sich den entsprechenden Gegenwert in Medikamenten oder Behandlung bei dem Arzt einfordern, auch noch Monate später.
  • Architekt X verkauft ein neugebautes Haus an Familie Y. Ist kein gleich großer Gegenwert vorhanden (zB. das alte Haus + Vieh, Wertgegenstände usw.), ist eine Frist und wöchentliche/monatliche/saisonale Zahlung vereinbar. "Architekt X überantwortet Famile Y das Anwesen Z gegen eine Anzahlung von 15 Kilogramm Eisen und für fünf Jahre ein Fünftel des wöchentlichen Lohns aus der Tätigkeit als Minenarbeiter/Schneiderin oder vergleichsweiser Werte. Datum, Unterschrift/Siegel der Vertragspartner."
Zusätzliche Vereinbarungen sind den Vertragspartnern selbst überlassen, also wer wem wann was zu liefern hat ober ob selbst die Ware geholt werden muss, ob Mittelsmänner eingesetzt werden dürfen, aber auch wie im 1. Beispiel, dass die Schweine zwar im Stall des Bauern bleiben, rechlich aber dem Floristen gehören und nicht geschlachtet oder anderweitig genutzt werden dürfen. Es gibt, außer dem Mindestinhalt, keine Formvorschrift für Papierwechsel, man kann theoretisch auch auf einer Serviette einen ausstellen. Gerade bei Kaufleuten sind sie beliebt, da durch das Gegenzeichnen und die Siegel es Dieben schwerer gemacht wird, als wenn es materielle Güter zu stehlen geben würde.

Beim Übertrag von Grundstücken und Häusern ist zu beachten, dass es ein Grundbuch gibt, das vom Bürgerbüro geführt wird (genaueres siehe Architektur).


Währung und Handel in der viewforum.php?f=22

Auch hier wird der klassische Tauschhandel umgesetzt. Durch die unterirdische Lage der Steinstadt sind vor allem Lebensmittel, Heilpflanzen und andere Produkte der Forst- und Landwirtschaft teure Güter, die entsprechend lohnend eingetauscht werden können. An Tavernen und in Läden sind oft Hinweisschilder angebracht, auf denen Symbole für bevorzugte Tauschgüter ausgewiesen sind. Auch Dienstleistungen werden oft und gerne als Bezahlung angenommen. Dabei gibt es keine Regeln oder Gesetze darüber, wie und wann diese Leistungen erbracht werden müssen; das obliegt einzig und allein den involvierten Handelsparteien.

Durch den Tauschhandel kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über den Wert der Waren oder nicht geleistete Dienstleistungen, die dann in der Halle des Urteils durch einen Richter beurteilt und entschieden werden. Diese Richtersprüche sind bindend und können nicht angefochten werden. Allerdings haben die Wesen, die mehrheitlich in der Stadt in den Steinen leben, ohnehin einen anderen Bezug zu Geld, materiellen Dingen und dem Wert einer Sache, sodass solche Streitigkeiten nur selten größere Ausmaße annehmen.
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